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Sonntagsöffnung in Smart Stores: Zwischen Recht, Gesellschaft und Innovation

Dezember 10, 2025

Einleitung

Die zunehmende Bedeutung von Smart Stores im 24/7 Betrieb als vollautomatisierte, personalfreie Einzelhandelsgeschäfte für die Nahversorgung spiegelt sich auch in der Diskussion um ihre Sonntagsöffnung wider. Seit der Eröffnung des ersten Smart Store im Jahr 2019 haben sich diese Konzepte stark weiterentwickelt und es existieren mittlerweile über 700 Stores in ganz Deutschland (Stand Juli 2025). Die Kernfrage bleibt: Unter welchen rechtlichen Bedingungen dürfen Smart Stores sonntags geöffnet sein? Dieses Thema ist eng verflochten mit gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Interessen sowie mit der Interpretation des Ladenöffnungsgesetzes und des Sonn- und Feiertagsrechts in Deutschland.

Dieses Blog beleuchtet die aktuelle rechtliche Lage, zentrale Gerichtsurteile, die Positionen der politischen Akteure, Handelsverbände, Arbeitnehmervertretungen sowie die Sicht der Kundinnen. Dabei werden die besonderen Herausforderungen der Sonntagsöffnung in Smart Stores praxisnah verständlich gemacht.

Rechtlicher Rahmen: Das Deutsche Ladenöffnungsgesetz und Sonn- und Feiertagsgesetz

Das Ladenöffnungsgesetz hat seinen Ursprung im Jahr 1919 und regelt in Deutschland die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen. Seit 2006 ist die Ladenöffnungsregelung Sache der Bundesländer, die eigene Ladenöffnungsgesetze erlassen haben. Grundsätzlich sind Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen, es gibt jedoch Ausnahmen, die meist auf bestimmte Verkaufsarten oder Zeitfenster begrenzt sind.

Das Sonn- und Feiertagsgesetz schützt in Deutschland auch die Sonntagsruhe als gesetzlich geschützten Wert der Arbeitsruhe und „seelischen Erhebung“. Diese gesetzlichen Vorgaben wirken sich unmittelbar auf die Frage aus, ob und in welchem Umfang Smart Stores 24/7 sonntags geöffnet sein dürfen. Die meisten Bundesländer sehen derzeit keine expliziten Ausnahmen für solche digitalen, vollautomatisierten Kleinstsupermärkte vor, was zu Rechtsunsicherheit führt.

Gerichtliche Urteile zu Sonntagsöffnungen von Smart Stores

Ein Meilenstein in der Rechtsprechung war das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) im Dezember 2023 zur Schließung der Teo-Märkte an Sonn- und Feiertagen. Die Richter entschieden, dass diese vollautomatisierten Stores unter das Ladenöffnungsgesetz fallen und somit an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein müssen, auch wenn kein Personal vor Ort ist.

Dieses Urteil hat Auswirkungen über Hessen hinaus auf das gesamte Bundesgebiet, denn es betont, dass bereits der bloße Warenverkauf in einer festen Verkaufsstelle – auch ohne Verkäufer – unter die gesetzlichen Öffnungszeiten fällt. Entgegen der Argumentation, dass fehlendes Personal die Sonntagsöffnung rechtfertige, wird dem Schutz der Sonntagsruhe und der seelischen Erhebung Priorität eingeräumt.

Andere Gerichte, wie das Oberverwaltungsgericht Münster und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg, haben hingegen bei Automatenkiosken (also reinen Warenautomaten ohne begehbare Verkaufsfläche) eine Ausnahme gesehen, die eine 24/7 Öffnung auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt.

Bundesländer im Überblick: Status der Ladenöffnungsgesetze für Smart Stores 24/7

Die Ladenöffnungsgesetze und die Zulassung von Sonntagsöffnungen variieren stark zwischen den Bundesländern. Einige haben bereits spezielle Ausnahmeregelungen für Smart Stores geschaffen, während andere noch in der Debatte oder Praktizierung ohne eigene gesetzliche Regelung verbleiben.

In Hessen gelten seit Juli 2024 Ausnahmeregelungen für vollautomatisierte Kleinstsupermärkte bis 120 qm Verkaufsfläche, die speziell Ware des täglichen Bedarfs anbieten. Bayern hat im August 2025 ein eigenes Ladenschlussgesetz verabschiedet, das ebenfalls Sonntagsöffnungen für digitale Kleinstsupermärkte bis 150 qm erlaubt.

BundeslandSonntagsöffnung Smart Store möglich?Verkaufsfläche LimitBemerkung
HessenJabis 120 qmGesetzlich geregelt seit 07/2024
BayernJabis 150 qmGesetz seit 08/2025
Mecklenburg-VorpommernJaca. 100 qmFrühester Gesetzgeber (2024)
Baden-WürttembergNein (Duldung)Verwaltungspraxis ohne Gesetz
NiedersachsenNeinGericht unterscheidet Automaten/Smart Store
Nordrhein-WestfalenNeinWarten auf Gerichtsentscheidung
BerlinNeinKeine Sonderregelungen

Unterschiedliche Positionen der Akteure und Interessengruppen

Die Diskussion um die Sonntagsöffnung von Smart Stores 24/7 wird von vielfältigen, teilweise kontroversen Standpunkten geprägt.

Betreiber und Smart Store 24/7-Anbieter

Für die Betreiber ist die Möglichkeit der Sonntagsöffnung essenziell für die Wirtschaftlichkeit. Viele Smart Stores erzielen bis zu 30% ihres Wochenumsatzes an Sonn- und Feiertagen. Ohne diese Zeiten wäre der Betrieb vieler Stores unwirtschaftlich. Zudem wird betont, dass Smart Stores auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Gesellschaft reagieren, die zunehmend flexiblere Einkaufsmöglichkeiten erwarten.

Zitat: „Der Sonntag ist für unsere Wirtschaftlichkeit unverzichtbar. Ohne die Sonntagsöffnung lässt sich kein Smart Store-Konzept wirtschaftlich sinnvoll betreiben.“ – Niklas Schmidt, Hurtig 247

Sonntagsallianz (Kirchen, Gewerkschaften)

Die Sonntagsallianz sieht in der Sonntagsöffnung eine Gefährdung der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung. Sie betont, dass auch unbemannte Stores sonntags überwacht und gewartet werden müssen, was Arbeit bedeutet. Außerdem warnen sie vor Wettbewerbsvorteilen gegenüber traditionellen Läden und der Gefahr einer generellen Öffnung von Handel an Sonntagen.

Zitat: „Unbegrenzt geöffnete automatisierte Verkaufsstellen sind eine Bedrohung für das gesellschaftliche Gut eines freien Sonntags.“ – Thomas Dinger, Katholische Kirche

Handelsverbände und Industrie- und Handelskammern

Verbände wie der Handelsverband Deutschland (HDE) befürworten moderate Ausweitungen der Öffnungszeiten für Smart Stores. Sie sehen darin eine Chance, die Nahversorgung insbesondere im ländlichen Raum zu sichern und den Herausforderungen des Fachkräftemangels zu begegnen. Die Forderung lautet meist nach einer klaren, engen gesetzlichen Regelung, die auch Fairness gegenüber anderen Handelsformen gewährleistet.

Zitat: „Die digitalen Minimärkte kommen an Sonntagen gänzlich ohne Personal aus und stören damit die Sonn- und Feiertagsruhe nicht unverhältnismäßig.“ – HDE 2025

Konsumentenperspektiven: Umfragen zur Sonntagsöffnung

Zwei Befragungen von der DHBW Heilbronn zeigten, dass ein großer Teil der Smart Store-Kunden die Sonntagsöffnung sehr schätzt und nicht darauf verzichten möchte. Rund 85% stimmen der Sonntagsöffnung zu, und etwa 74% wollen keinen Verzicht auf ihren unbemannten Nahversorger. Interessanterweise steht die Gesamtbevölkerung großen, generellen Sonntagsöffnungen kritisch gegenüber, insbesondere bei bemannten Läden. Die Sonntagsöffnung in Smart Stores wird eher als zeitgemäße Anpassung bewertet, die den Alltag flexibler macht.

Aber ohne Sonntagsöffnung stehen viele Smart Stores wirtschaftlich auf wackeligen Beinen, insbesondere in dünnbesiedelten Regionen, wo das Einwohnerpotential insgesamt kleiner ist. Vollautomatisierte Kleinstsupermärkte sind darauf angewiesen, das gesamte Potenzial rund um die Uhr zu nutzen, um Investitionen zu amortisieren. Darüber hinaus ermöglichen digitale Steuerungssysteme präzises Bestandsmanagement, reduzieren Foodwaste und ermöglichen angepasste Sortimente – Vorteile, die klassische Märkte selten bieten können.

Fazit & Ausblick

Die Sonntagsöffnung von Smart Stores 24/7 ist ein komplexes rechtliches und gesellschaftliches Thema, das Akteure aus Handel, Politik, Kirchen und Gewerkschaften sowie Verbraucher stark beschäftigt. Während technologisch und wirtschaftlich große Chancen bestehen, ist die rechtliche Lage uneinheitlich und wird durch bundeslandspezifische Gesetzgebungen und Gerichtsurteile bestimmt.

Eine ausgewogene, rechtssichere Regelung, die sowohl die Sonntagsruhe schützt als auch die Zukunft innovativer Nahversorgungskonzepte sichert, erscheint dringend notwendig. Die Diskussion verdeutlicht, dass es neben rein wirtschaftlichen Interessen auch um gesellschaftliche Werte wie Arbeitsruhe, Freizeit und soziale Teilhabe geht und diese in einem modernen digitalen Handelssystem neu austariert werden müssen.


Für weitere Informationen lohnt sich die Lektüre des vollständigen Whitepapers von Hanno Bender und Prof. Dr. Stephan Rüschen, DHBW Heilbronn, 2025.

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