Wenn die Großen den Markt für sich entdecken
Lange Zeit waren unbemannte Nahversorger und 24/7-Shops ein Spielfeld von Start-ups, kleinen Betreibern und innovativen Kaufleuten. Inzwischen haben jedoch auch die großen Handelsketten die Chancen erkannt: Walk-in-Stores mit Self-Checkout, hybride Konzepte mit automatisiertem Betrieb außerhalb der Personalzeiten und digitale Nachversorger werden bei Edeka, Rewe & Co. zu strategischen Bausteinen im Multichannel-Portfolio. Diese Formate haben enorme Schlagkraft: Sie verfügen über starke Marken, eingespielte Logistik und Flächenstandards, die deutlich über 500 Quadratmetern liegen. Ohne klare regulatorische Leitplanken bestünde die Gefahr, dass vollautomatisierte Konzepte der Konzerne in direkte Konkurrenz zu kleineren Nahversorger-Formaten treten, statt Versorgungslücken zu schließen.
Die 150 qm Grenze als bewusstes Schutzkonzept
Genau hier setzt das neue Ladenöffnungsgesetz an: Vollautomatisierte Verkaufsstellen mit Sonn- und Feiertagsöffnung werden ausdrücklich auf maximal 150 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Zur Verkaufsfläche zählt dabei die gesamte für Kunden zugängliche Fläche, inklusive Flächen, aus denen Waren automatisiert ausgegeben werden. Größere Märkte – also typische Supermärkte, Walk-in-Filialen oder Hybridkonzepte mit 400 Quadratmetern und mehr – fallen nicht unter diese Sonderregelung und können die Sonntagsöffnung nicht einfach über Vollautomatisierung „mitnehmen“.
Die Landesregierung begründet diese Grenze als Teil eines mehrstufigen Schutzkonzepts: In Kombination mit der Sortimentsbegrenzung auf Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs und strengen Arbeitszeitvorgaben soll der Ausnahmecharakter der Sonn- und Feiertagsöffnung gewahrt bleiben. Gleichzeitig wird so ein Spielfeld definiert, auf dem vor allem kleinteilige Nahversorgerformate eine Chance haben – gerade in Gemeinden, in denen ein 400-Quadratmeter-Markt weder wirtschaftlich noch städtebaulich sinnvoll ist.
Nahversorgung statt Flächenwettbewerb
Im Brandbrief zum LadÖG weisen zahlreiche Betreiber unbemannter Nahversorger darauf hin, dass es ihnen nicht um den Wettbewerb mit großflächigen Supermärkten geht, sondern um die Sicherung der Grund- und Nahversorgung dort, wo es sonst nichts mehr gibt. Viele dieser Standorte liegen in Gemeinden ohne eigenständigen Supermarkt, in Ortsteilen mit schrumpfender Infrastruktur oder an dezentralen Lagen, an denen klassische Filialkonzepte keine Chance mehr haben. Aus Sicht der Unterzeichner ist die 150-qm-Grenze daher eine sinnvolle Trennlinie:
- Unterhalb dieser Schwelle entstehen kleine, stark lokal verankerte Nahversorger mit Fokus auf Alltagssortiment und der Grundversorgung.
- Oberhalb dieser Schwelle agieren klassische Vollsortimenter und Discounter, die bereits von großzügigen Öffnungszeiten an Werktagen profitieren, aber bewusst nicht in den Bereich Sonntagsöffnung hineinwachsen sollen.
Der Brandbrief betont, dass vollautomatisierte Kleinstflächen ohne Personal und mit begrenztem Sortiment keinen „verkappten Sonntags-Supermarkt“ darstellen, sondern eher die moderne Interpretation des Dorfladens – nur effizienter, digitaler und rund um die Uhr verfügbar.
Ländliche Versorgung: Wo kleine Flächen den Unterschied machen
Die Whitepaper aus Heilbronn zeigen, dass unbemannte Nahversorger vor allem in ländlichen Räumen eingesetzt werden, in denen klassische Betriebsformen an ihre Grenzen stoßen. Kundinnen und Kunden schätzen insbesondere die nahezu jederzeitige Erreichbarkeit, die fußläufige Nähe und die Möglichkeit, spontane Bedarfe ohne lange Wege zu decken. Die 150-qm-Begrenzung passt gut zu diesen Strukturen:
- Sie erlaubt kompakte Läden in Bestandsgebäuden oder kleinen Neubauten im Ortskern.
- Die Investitionssummen bleiben beherrschbar – ein wesentlicher Punkt für selbstständige Kaufleute und lokale Initiativen.
- Gleichzeitig verhindert sie, dass große Ketten flächendeckend vollautomatisierte „Mini-Supermärkte“ in Direktkonkurrenz zu bestehenden Läden ausrollen und dabei ihre Marktmacht ausspielen.
Aus ökonomischer Sicht entsteht so ein ergänzender Markt: Große Filialisten sichern weiterhin die Vollsortiments-Versorgung in zentralen Lagen, während kleine und mittlere Betreiber die Lücken in der Fläche schließen – unterstützt durch einen Rechtsrahmen, der ihnen die Sonntagsöffnung und den 24/7-Betrieb ausdrücklich ermöglicht.
Kleinstbetreiber vs. Konzerne: unterschiedliche Rollen im Ökosystem
Das Gesetz differenziert nicht nach Unternehmensform, sondern nach Betriebsmodell und Fläche. Faktisch führt dies aber zu einer funktionalen Rollenverteilung:
- Kleinstbetreiber und regionale Filialisten
Agieren überwiegend auf Flächen unter 150 Quadratmetern, häufig in Gemeinden mit 1.000–3.000 Einwohnern. Sie sichern Grund- und Nahversorgung, werden stark lokal wahrgenommen und haben oft eine hohe emotionale Bindung bei den Kundinnen. - Große Konzerne und Ketten
Entwickeln Walk-in- und Hybridkonzepte vor allem als Ergänzung zu bestehenden Märkten, in Verkehrslagen oder als Convenience-Angebot, meist deutlich über 400 Quadratmetern. Sie profitieren von Effizienz und Markenstärke, fallen aber für die Sonntagsöffnung nicht unter die Sonderregelung.
Die 150-qm-Grenze sorgt damit dafür, dass der Technologiefortschritt – Self-Checkout, automatisierter Zutritt, KI-gestützte Diebstahlprävention – nicht automatisch den größten Playern den größten Vorteil verschafft, sondern bewusst mit einem Versorgungsauftrag für kleinere Standorte verknüpft wird.
2026: Ein Markt in Bewegung – und eine Chance für neue Konzepte
Mit dem möglichen Inkrafttreten des neuen Ladenöffnungsgesetzes in Baden-Württemberg ist absehbar, dass 2026 ein Jahr der Neupositionierung wird.
- Bestehende unbemannte Nahversorger werden ihre Flächen- und Sortimentskonzepte an die gesetzlichen Vorgaben anpassen und die Sonntagsöffnung in ein sicheres Fahrwasser bringen.
- Große Handelsketten werden ihre Walk-in- und Hybridstrategien schärfen – aber mit dem Wissen, dass ein vollautomatisierter 24/7-Betrieb mit Sonntagsöffnung im Segment unter 150 Quadratmetern verankert ist.
- Kommunen stehen vor der Aufgabe, gezielt Standorte zu identifizieren, an denen kleine 24/7-Nahversorger echte Lücken schließen können, statt bestehende Strukturen zu verdrängen.
Gerade jetzt ist der Zeitpunkt günstig, an neue Standorten zu denken – sei es als selbstständiger Kaufmann, als Dorfladeninitiative oder als mittelständischer Filialist mit ländlichem Fokus. Der Rechtsrahmen ist deutlich klarer als in den vergangenen Jahren, die Nachfrage seitens der Bevölkerung ist belegt, und die Technologie ist erprobt.
Unterstützung für Einsteiger zum eigenen 24/7-Nahversorger
Wer erst am Anfang steht, muss parallel viele Fragen klären: Standortanalyse, Ladenlayout unter 150 Quadratmetern, Sortimentsdefinition „Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs“, technische Infrastruktur, Finanzierung und natürlich die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben von Zutritt bis Anzeigeverfahren. Genau hier setzen unsere Beratungsleistungen an. Gemeinsam mit Betreiberinnen und Gemeinden werden unter anderem folgende Themen erarbeitet:
- Entwicklung tragfähiger 24/7-Standortkonzepte im ländlichen Raum
- Unterstützung bei Flächen- und Sortimentsplanung im Rahmen des LadÖG
- Begleitung in den Dialog mit Kommunen, wenn es um Anzeigeverfahren, lokale Auflagen oder Einbindung in bestehende Versorgungsstrukturen geht
- Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Erfahrungswerte aus bestehenden Projekten
Damit richtet sich der Blick bewusst weg von der reinen Technologiediskussion hin zu der Frage, wie vor Ort stabile, unternehmerisch tragfähige und rechtssichere Lösungen entstehen können – bevor der Markt vollständig von Konzernformaten geprägt wird.
Fazit: Gesetz als Weichenstellung zugunsten der Fläche
Die 150-Quadratmeter-Grenze im neuen Ladenöffnungsgesetz ist kein Bremsklotz für Innovation, sondern eine Weichenstellung: Sie begrenzt die Sonntagsöffnung bewusst auf kleine, vollautomatisierte Nahversorger mit Versorgungsauftrag und schützt damit jene Betriebstypen, die die ländliche Grundversorgung überhaupt erst möglich machen. In einem Markt, in dem 2026 viel Bewegung zu erwarten ist, bekommen selbstständige Kaufleute und regionale Betreiber so eine echte Chance, zu entstehen, zu wachsen – und dauerhaft neben den großen Playern zu bestehen
